Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen Abschaffung der Stichwahl

Die Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, haben am 16.03.2009 eine gemeinsame Klage beider Fraktionen beim NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die von CDU und FDP beschlossene Abschaffung der kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen angekündigt. In der Normenkontrollklage werden die Fraktionen vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vertreten.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Kraft erklärte dazu:
“Die SPD hat die Abschaffung der Stichwahl von Beginn an als undemokratisch und als Trickserei beim Wahlrecht abgelehnt.” In seinem Urteil zur verfassungswidrigen Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni habe der Verfassungsgerichthof ausdrücklich betont, dass eine hohe Wahlbeteiligung zu einer hohen Legitimation der Gewählten führe. Dies sei ein Ziel mit Verfassungsrang. Am jetzt vorgesehenen Wahltag, dem 30. August, zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl, werde die Wahlbeteiligung jedoch ganz besonders niedrig sein, warnte die SPD-Fraktionsvorsitzende. Kraft: “Angesichts der neuen Rechtsprechung des VGH und der erneuten Manipulation des Wahltermins halten wir deshalb eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abschaffung der Stichwahl für geboten. Es ist ein Legitimationsdefizit zu befürchten, weil vielfach Bürgermeister und Landräte auch dann ins Amt gelangen können, obwohl die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler nicht für sie gestimmt haben.”

Die Vorsitzende der Fraktion Bündnis90/die Grünen, Sylvia Löhrmann, dazu:

“Die Abschaffung der Stichwahl hat uns schon immer gefuchst. Die Begründung des Urteils vom 18.02. zur gescheiterten Zusammenlegung der Kommunal- und Europawahl in 2009 liefert nun auch den Anhaltspunkt, das Verfassungsgericht in dieser Frage anzurufen. Die Abschaffung der Stichwahl benachteiligt kleine Parteien und Wählergruppen strukturell, und sie untergräbt die demokratische Legitimation der Gewählten. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass es in keinem anderen Bundesland eine solche demokratiefeindliche Regelung gibt. Ich freue mich, dass uns die SPD bei dieser Klage unterstützt.”