
SPD und Grüne sehen gute Chancen, dass das Verfassungsgericht in Münster den Termin für die NRW-Kommunalwahl am 7. Juni 2009 in letzter Minute kippt. Vor der Anhörung des Gerichts am 4. Februar wächst die Nervosität in den vier Landtagsfraktionen.
In einem Schreiben hat der Vorsitzende Richter Michael Bertram SPD und Grüne aufgefordert, ihre Argumente gegen eine Vorziehung der Kommunalwahl um mehr als vier Monate auf den Termin der Europawahl zu präzisieren. Während SPD und Grüne darin ein erstes Signal gegen ein Vorziehen der Kommunalwahl sehen, spricht CDU-Geschäftsführer Peter Biesenbach von einem normalen Vorgehen des Gerichts.
Das Verfassungsgericht in Münster prüft die Klage von SPD und Grüne. Foto: ddp SPD und Grüne hatten Klage eingereicht, weil sie das „skandalöse Manipulieren von Wahlterminen überprüfen lassen wollten”. Die Opposition vermutet eine „parteitaktische Trickserei” der FDP, die sich von der Zusammenlegung mit der Europawahl ein besseres Ergebnis erhoffe, als wenn die Rathauswahl mit der Bundestagswahl kombiniert würde. Die Begründung: Bei der Bundestagswahl mit hoher Wahlbeteiligung schneiden kleine Parteien oft schlechter ab. In Koalitionskreisen wird aber darauf verwiesen, dass die Bündelung der Kommunal- und Europawahl viele Vorteile bietet. Da die Wahlperiode für die Europa- und Kommunalwahlen fünf Jahre beträgt, die des Bundestags aber vier Jahre, könnten die Europa- und Kommunalwahlen dauerhaft an einem Tag stattfinden.
„Damit wird die Zahl der Wahlgänge reduziert”, sagte FDP-Generalsekretär Christian Lindner. Lindner ließ auch das Argument der „Trickserei” zugunsten der FDP nicht gelten. Schließlich habe die FDP bei der Bundestagswahl 2005 zehn Prozent der Stimmen erhalten – bei der EU-Wahl nur 7,5 Prozent.
SPD-Gutachter Martin Morlok hält es für ein „riesiges Demokratie-Problem”, wenn die bis zum 21.Oktober gewählten „alten” Räte im Amt bleiben, die „neuen” Räte aber trotz der Wahl am 7. Juni erst vier Monate später antreten können. Die Opposition fürchtet ein politisches Vakuum in den Rathäusern. Dagegen erwarten die Gutachter der Koalition keine Lähmung der Verwaltung, weil weite Teile der viermonatigen Karenzzeit in die sitzungsfreien Ferien fallen. Der NRW-Verfassungsgerichtshof wird am 18. Februar ein Urteil fällen.